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Zu den Geschäften der Kasse gehören die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwahrung von Wertgegenständen sowie die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege.

Der Kasse obliegen außerdem die Mahnungen, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen sowie die Verwaltung der SEPA-Lastschriftmandate verwaltet.

 

Zuständigkeiten:

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Verwaltung der Kassenbestände
  • Verwahrung der Wertgegenstände
  • Stundungs- und Erlassanträge
  • Mahnwesen, Beitreibungs- und Vollstreckungswesen
  • SEPA-Lastschriftmandate
  • Buchhaltung